Kirchenbesuch wird verboten, Moscheebesuch erzwungen
Seit Jahren gehört der Kommunionsausflug der jeweiligen Drittklässler der Grundschule Ebersberg zur örtlichen katholischen Kirche zur liebgewordenen Tradition in der Gemeinde. Im kommenden Frühjahr fällt dieser Ausflug jedoch aus. Der Schulleiter untersagt den Kirchenbesuch während der Unterrichtsstunden und begründet sein Verbot damit, dass es nicht statthaft sei, Schüler und Eltern, welche nicht der katholischen Konfession angehören, durch diesen Besuch »in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen.« So weit, so schlecht.
Absurd wird das ganze Thema jedoch mit der zeitgleichen Entscheidung einer Schule im norddeutschen Rendsburg. Dort stand im Rahmen des Erdkundeunterrichts(!) der Besuch einer Moschee auf dem Lehrplan. Ein 13-jähriger Schüler verweigerte die Teilnahme an dem Ausflug mit »weltanschaulichen Gründen«. Auch seine Eltern verweigerten sich dem Druck der Schulleitung. Sie befürchten eine »religiöse Indoktrination« ihres Kindes. Die Zahlung des auferlegten Zwangsgeldes in Höhe von 300 Euro verweigern sie.
Der Schüler sollte mit allen Mitteln zum Besuch der Moschee genötigt werden. Dass exakt diese Moschee von einem Verein betrieben wird, der vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet wird, ist für das Ministerium nicht relevant. Mehr noch; selbst die Teilnahme des Schülers an Ersatzunterricht in einer anderen Klasse soll nicht genehmigt werden dürfen, beantragte das Ministerium.
Während also Besuche in katholischen Kirchen die Menschen in Gewissensnöte und Bedrängnis bringen, sollen sie dagegen zu Besuchen in Moscheen gezwungen und genötigt werden.
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http://www.freiewelt.net/nachricht/kirchenbesuch-wird-verboten-moscheebesuch-erzwungen-10069027/
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